Allgemeine Geschäftsbedingungen
Indoor Kletterpark Alte Brauerei

  1. Jeder Teilnehmer muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem benutzen der Anlage durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Einverständniserklärung, dass er diese Regeln zur Kenntnis genommen hat  und mit ihnen einverstanden ist.
    Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die AGB durchlesen und mit den Minderjährigen durchsprechen, bevor diese den Kletterpark benutzen dürfen. Der Erziehungsberechtigte bestätigt  mit seiner Unterschrift, die AGB durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

  2. Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen usw. oder bei Beschädigung bzw. Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Das verlassen der Wege ist nicht gestattet.

  3. In der gesamten Anlage besteht absolutes Rauchverbot und jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.
    Sollte die Anlage zum Rauchen, Essen oder für den Toilettengang verlassen werden, muss der Sicherheitsgurt ausgezogen werden.

  4. Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden, um ein Verklemmen an den Elementen zu verhindern.
    Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für die Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (z.Bsp. durch herunterfallen von Taschen, Handy, Uhren, Schmuck, Kamera etc.).

  5. Jede Übung darf nur von einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten.
    Personen, die das Gewicht von 120 kg überschreiten, sind aus Sicherheitsgründen nicht für die Anlage zugelassen.
    Personen die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt zu klettern.

  6. Der Kletterpark ist nur mit festem, geschlossenem Schuhwerk und für Besucher ab 6 Jahren und einer Körpergröße von mind. 1,10 m begehbar.
    Schultern und Taille müssen von Kleidungsstücken bedeckt sein.
    Kinder bis 8 Jahre müssen von einer erwachsenen Person (auch Trainer buchbar) aktiv im Parcours begleitet werden. Kinder unter 8 Jahre dürfen ausschließlich im unteren Bereich, unter Begleitung einer erwachsenen Person, klettern.
    Kinder zwischen 8 und 12 Jahren sowie einer Mindestgröße von 1,30m können alleine klettern, müssen aber von einer erwachsenen Begleitperson in der Halle beaufsichtigt werden.
    Ab 12 Jahre ist ein alleiniger Besuch von Kindern ohne Begleitperson gestattet.
    Bis 18 Jahre ist eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen (als Download auf unserer Webseite).

  7. Die Mitarbeiter des Indoor Kletterparks übernehmen nicht die allgemeine Aufsichtspflicht der Kinder, sondern sind für die Sicherheit der Teilnehmer  und der Anlage während des Kletterns verantwortlich.
    Die anwesenden Erwachsenen (Eltern, Lehrer usw.) haben die allgemeine Aufsichtspflicht während der gesamten Aufenthaltsdauer im Indoor Kletterpark für ihre minderjährigen Teilnehmer.

  8. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der AGB oder Traineranweisungen entstanden sind. Ebenfalls wird keine Haftung übernommen, für Unfälle die durch falsche Angaben oder durch panische Anfälle eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachbeschädigungen oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

  9. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Kletterparks an einer Sicherheitseinweisung teilnehmen.
    Sämtlichen Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Kletterpark ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
    Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Trainer übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

  10. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittsgeldes.
    Beendet der Teilnehmer den Besuch des Kletterparks auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittsgeldes.